In den vergangenen Jahren sind einige Handwerksbetriebe dazu übergegangen, den Kunden für Sanierungsarbeiten ein Festpreisangebot zu machen. Auf den ersten Blick eine feine Sache, wähnt sich der Kunde doch vor bösen Überraschungen während der Bauphase geschützt.
Häufig kommt das böse Erwachen spätestens dann, wenn der Kunde erkennt, dass er die Leistungen bei Mitbewerbern deutlich günstiger hätte bekommen können oder der aufgerufene Festpreis gar nicht so fest ist, wie bei der Auftragserteilung gedacht.
Warum ist das so?
Bei Sanierungsarbeiten kann es immer mal vorkommen, dass die ein oder andere Zusatzarbeit, die bei der Objektbesichtigung so nicht zu erkennen war, ausgeführt werden muss.
Nun kalkulieren einige Betriebe eventuell zu erwartende Zusatzleistungen als Risikozuschlag mit in den Festpreis ein, was bedeutet, der Kunde bezahlt sie mit, obwohl sie vielleicht gar nicht benötigt werden.
Andere Betriebe beschreiben in Ihrem Festpreisangebot ganz detailliert, manchmal auch verklausuliert, die zu erbringende Leistung, was letztendlich bedeutet, dass jede zusätzliche Leistung doch auch zusätzlich zu vergüten ist. Da durch den Festpreis die zugrunde liegenden Einheitspreise für den Kunden nicht transparent sind, werden für die zusätzlichen notwendigen Arbeiten dann nicht selten deutlich überhöhte Preise gefordert.
Das Einheitspreisangebot als die bessere Wahl
Wenn Sie als Kunde mit Ihrem Handwerker den genauen Leistungsumfang festlegen, sich ein detailliertes Angebot mit den jeweils gültigen Einheitspreisen, auch für Eventualleistungen, erstellen lassen, dann haben Sie Transparenz in allen Bauphasen und sind tatsächlich so gut wie möglich vor bösen Überraschungen geschützt.